»Produktanforderungen

Um unserer Verantwortung gegenüber der Umwelt sowie unseren Kunden und Mitarbeitern gerecht zu werden, beachten wir schon heute neben bereits gesetzlich verankerten Vorgaben zusätzliche Vorschriften für die Herstellung von TENTE- Produkten.



Selbstverständlich sind wir bei der Durchsetzung dieser Maßstäbe auf die Mitarbeit unserer Lieferanten angewiesen. Bitte beachten Sie unsere Bestell- und Zeichnungsvorgaben, die entsprechende Hinweise auf die einzuhaltenden Vorschriften geben.

Alle Lieferanten haben die nachstehenden Produktanforderungen bei der Materialauswahl verbindlich einzuhalten. Bei Abweichungen ist der Lieferant verpflichtet, TENTE unaufgefordert und unverzüglich zu informieren.

  • Einzuhaltende PAK-Höchstgehalte für Produkte

  • Richtlinie 2002/95/EG (RoHS)

  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
    Informationspflicht nach Art.33 der REACH-Verordnung:
    Der Lieferant ist verpflichtet, TENTE unaufgefordert und ohne Verzögerung zu informieren, wenn in den von ihn gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff (substances of very high concern)über 0,1% Massenanteil enthalten ist. (Die SVHC-Liste wird ständig fortgeschrieben und ist unter http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp abrufbar.)